AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Segelreisen

Veranstalter:
Segelexpedition, vertreten durch WittmerArt GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).


1. Anmeldung und Vertragsschluss
Durch die Buchung einer Reise über unsere Website, die Einlösung eines Gutscheins oder die Verwendung eines Rabattcodes akzeptiert der Teilnehmer ausdrücklich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzerklärung. Dies gilt auch, wenn die Buchung von einer Drittperson durchgeführt oder der Gutschein im Auftrag des Teilnehmers eingelöst wurde. Mit der Zahlung wird automatisch ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und WittmerArt GmbH geschlossen, der die Pflichten und Verpflichtungen beider Parteien festlegt.


2. Stornierung und Rücktritt

  • Stornierung nach Buchung: Die Reise kann bis 15 Tage nach der Buchung kostenfrei storniert werden. Danach gilt die Buchung als verbindlich, und Stornierungen unterliegen folgenden Gebühren:

    • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
    • 29–15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
    • 14 Tage oder weniger vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

    Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Reise durch den Teilnehmer wird der volle Reisepreis einbehalten.

  • Bootsausfall durch technische Probleme: Sollte das gebuchte Boot am Reisetag aufgrund eines Defekts nicht verfügbar sein und kein Ersatzboot gestellt werden können, erstattet der Veranstalter den gesamten Reisepreis. Anreise- und Hotelkosten werden vom Veranstalter nicht übernommen; hierfür ist eine Reiseversicherung des Teilnehmers erforderlich.


3. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheitszustand

Teilnehmer müssen sich in einer körperlichen Verfassung befinden, die eine sichere Teilnahme an der Segelreise ermöglicht. Verletzungen, wie beispielsweise ein gebrochener Fuß, sowie akute Erkrankungen, die die Sicherheit des Teilnehmers und der Crew gefährden könnten, schließen eine Teilnahme aus. Im Zweifel ist der Teilnehmer verpflichtet, den Veranstalter vor Antritt der Reise zu informieren.

Der Abschluss einer Reiseversicherung ist für alle Teilnehmer obligatorisch und muss auch Fälle wie Reiseabbruch und gesundheitliche Ausfälle abdecken. Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Reise teilnehmen können, ist die Reiseversicherung in Anspruch zu nehmen. Der Veranstalter übernimmt in solchen Fällen keine Haftung oder Kosten.


4. Regeln an Bord und Verhaltenspflichten

  • Verpflegung und Alkoholverbot: An Bord wird ausschließlich vegetarisch verpflegt, und der Konsum von Alkohol ist nicht gestattet.
  • Aktive Teilnahme: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, aktiv bei den täglichen Aufgaben an Bord mitzuwirken. Dies umfasst das Kochen, Abwaschen, Putzen und andere gemeinschaftliche Aufgaben.
  • Umweltschutz: Kein Abfall oder Essensreste dürfen über Bord entsorgt werden. Umweltschutz ist ein zentraler Bestandteil unserer Segelexpedition.
  • Respektvolles Verhalten: Gegenseitiger Respekt und die Einhaltung der Regeln an Bord sind Voraussetzung für die Teilnahme. Alle Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Kapitäns und der Crew Folge zu leisten.
  • Ausschlussrecht bei Regelverstößen: Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder die Bordordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer ohne Rückerstattung des Reisepreises von der Reise auszuschließen und an einem sicheren Hafen von Bord zu setzen.

5. Gruppenbuchungen und Lead-Bucher

Bei Gruppenbuchungen, die ein gesamtes Schiff umfassen, ist der Lead-Bucher (die Person, die die Buchung im Namen der Gruppe vornimmt) die rechtliche Vertretung der gesamten Gruppe. Durch die Buchung akzeptiert der Lead-Bucher die AGB im Namen aller Gruppenmitglieder. Der Lead-Bucher ist dafür verantwortlich, alle relevanten Informationen sowie die AGB an die anderen Teilnehmer der Gruppe weiterzugeben.


6. Bordkasse

Zu Beginn des Törns wird eine Bordkasse eingerichtet, in die jeder Teilnehmer ca. 250–350 € einzahlt. Diese Bordkasse deckt die laufenden Kosten wie Hafengebühren, Diesel, Wasser, Gas sowie den Selbstbehalt für kleinere Schäden (bis max. 250 € pro Boot und Crew). Ein Crewmitglied übernimmt die Verwaltung der Kasse. Sollte am Ende der Reise ein Überschuss bestehen, wird dieser für eine Abschlussfeier oder Rückerstattungen verwendet. Der Skipper wird traditionell aus der Bordkasse verpflegt und zahlt daher nicht ein.


7. Mediennutzung

Während der Reise werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die der Veranstalter zu Marketingzwecken, insbesondere für die Website und Social-Media-Kanäle, nutzen darf. Mit der Buchung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass er auf diesen Aufnahmen erscheinen kann und diese unentgeltlich für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen.


8. Haftung und Haftungsausschluss

  • Allgemeiner Haftungsausschluss: Der Veranstalter und der Kapitän haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Regelung gilt auch für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Teilnehmer, sofern diese durch die Teilnahme am Segeltörn entstehen und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  • Risikoübernahme durch Teilnehmer: Segeln ist ein abenteuerliches und naturverbundenes Erlebnis, bei dem sich die Teilnehmer den Risiken des offenen Meeres und wechselnder Wetterbedingungen bewusst sind. Alle Teilnehmer tragen das Risiko für Schäden, die durch wetterbedingte, technische oder nautische Herausforderungen entstehen. Der Veranstalter und der Kapitän haften daher nicht für Schäden oder Verluste, die aus den natürlichen Risiken des Segelns resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    • Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum,
    • Verletzungen durch nautische Manöver,
    • nautische Notfälle und Wetteränderungen.
  • Ausschluss der Haftung für technische Ausfälle und Naturereignisse: Sollte es zu einem Ausfall des Schiffs, technischer Ausrüstung oder zu unvorhersehbaren Naturereignissen kommen, die den Törn beeinflussen oder unmöglich machen, haften der Veranstalter und der Kapitän nicht für entgangene Leistungen, Verspätungen oder finanzielle Aufwendungen der Teilnehmer. Für solche Risiken wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer Reiseversicherung verwiesen.

  • Haftungsausschluss bei Totalschaden des Schiffs: Sollte das Schiff während des Törns durch äußere Umstände, auf die der Kapitän und der Veranstalter keinen Einfluss haben, beschädigt oder zerstört werden (bis hin zum Untergang), haften weder der Veranstalter noch der Kapitän für den Verlust oder entstandene Kosten. Teilnehmer bestätigen, dass sie sich der Risiken bewusst sind und im Schadensfall keine Ansprüche geltend machen können.

  • Haftungsausschluss für Unfälle durch Fehlverhalten oder Regelverstöße: Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt in gemeinsamer Verantwortung aller Teilnehmer. Der Veranstalter und der Kapitän haften nicht für Schäden oder Unfälle, die durch das Fehlverhalten, die Missachtung von Anweisungen oder durch Regelverstöße der Teilnehmer verursacht werden.

  • Eigenverantwortliche Versicherungspflicht: Alle Teilnehmer sind verpflichtet, eine eigene Reise- und Unfallversicherung abzuschließen, die auch die Risiken und Schäden abdeckt, die durch die Teilnahme an einem Segeltörn entstehen können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder finanzielle Verluste, die durch das Fehlen einer solchen Versicherung entstehen.


9. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit angemessene Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, wenn dies aufgrund geänderter rechtlicher Vorschriften oder behördlicher Anforderungen notwendig ist. Solche Änderungen treten in Kraft, sobald die aktualisierten Geschäftsbedingungen auf der Website des Veranstalters veröffentlicht werden.


10. Gerichtsstand und Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.


Stand: 19. Januar 2024