Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Definition
Die Person, die sich zum Segeltörn anmeldet und dann an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Teilnehmer genannt.
Die Firma Wittmerart GmbH / SegelExpedition wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Veranstalter genannt.
Die Person, welche die Leitung der Yacht innehat, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Kapitän genannt.
§2 Anmeldung zum Segeltörn
Das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot des Segeltörns sowie die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind auf der Internetseite www.SegelExpedition.ch zugänglich.
Vor der Anmeldung zum Segeltörn ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Segeltörnangebotes, mit den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass-, Visabestimmungen und mit den Gesundheitsvoraussetzungen den Segeltörn betreffend, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten sowie der Möglichkeit einer damit verbundenen Versicherung, vertraut zu machen. Der Veranstalter wird im Rahmen der Möglichkeiten die obigen Informationen auf seiner Internetseite platzieren.
In dem Angebot des Segeltörns auf seiner Internetseite kann der Veranstalter eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage verlangen oder ihre Beschaffung bis zu einem entsprechenden Termin. Das Fehlen solcher Dokumente oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von dem Segeltörn, aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat gewertet werden. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der in §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen.
Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars von der Internetseite des Veranstalters an. Alle in dem Anmeldeformular angegeben Daten müssen richtig sein. Angabe von wahrheitswidrigen Daten kann als Rücktritt von dem Segeltörn, aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat, gewertet werden. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der in §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gilt der Vertrag als geschlossen.
Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers nimmt eine volljährige Person vor, die für diesen für die Dauer des gesamten Segeltörns verantwortlich ist.
Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit dem Segeltörn wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich.
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Bestätigung mittels elektronischer Post innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Absendung des Anmeldeformulars. Erst nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung zum Segeltörn vom Veranstalter soll der Teilnehmer die Flüge buchen.
Indem der Teilnehmer sich zum Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dem Segeltörn erlaubt und dass er sich schwimmend mindestens 20 Minuten im tiefen Wasser halten kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Im Fall der Feststellung durch den Veranstalter, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der Form, gem. §2 Abs. 6. Wird von dem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, angesehen.
Alle Personen- und Kontaktdaten, die vom Teilnehmer dem Veranstalter zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Veranstalter einzig für die Organisation des Segeltörns dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Veranstalter behält sich die Annahme des Angebotes, also den Vertragsschluss ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt durch die Bestätigung des Veranstalters über die erfolgreiche Anmeldung per E-Mail.
§3 Zahlungsbedingungen
Nach der Annahme des Angebotes seitens des Veranstalters (siehe §2 Abs. 10) wird der Vertrag über die Teilnahme am Segeltörn wirksam und es ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Segeltörnpreises fällig, mindestens jedoch 200 CHF pro Person, zu zahlen. Diese Anzahlung soll auf das Konto des Veranstalters überwiesen werden. Der Veranstalter wird im Rahmen der Annahme des Angebotes dem Teilnehmer auch die Bankverbindung des Veranstalters mitteilen. Der Restbetrag des Segeltörnpreises ist spätestens 21 Tage vor dem Beginn des Segeltörns, ebenfalls auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
Der Veranstalter wird dem Teilnehmer einen Sicherungsschein nach § 651k BGB innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Zahlungseinganges ausstellen.
Für alle Änderungen und Wiederholungen der Zahlungen erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 30 CHF.
§4 Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Segeltörns von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss dem Veranstalter gegenüber schriftlich erklärt werden (per Brief, Fax oder E-Mail). Bei einem Rücktritt sind die nachfolgenden Entschädigungen fällig, die sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung richten:
bis 90 Tage vor dem ersten Segeltag: 20% des Segeltörnpreises
89 bis 60 Tage vor dem ersten Segeltag: 30% des Segeltörnpreises
59 bis 30 Tage vor dem ersten Segeltag: 50% des Segeltörnpreises
29 bis 15 Tage vor dem ersten Segeltag: 70% des Segeltörnpreises
14 bis 0 Tage vor dem ersten Segeltag: 90% des Segeltörnpreises
Die Entschädigungspauschalen sind nicht anzurechnen auf eine eventuell geschuldete Anzahlung gem. §3 Abs. 1.
§5 Umbuchungen
Umbuchungen sind bis 30 Tage vor dem ersten Segeltag möglich, sofern dem Veranstalter dies ohne großen Aufwand möglich ist. Für die Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von 30 CHF pro Person erhoben.
Umbuchungen, die nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eingehen, können nur nach Rücktritt von dem Vertrag und gleichzeitigem Neuanmelden zu den Bedingungen des dann aktuellen Angebotes erfolgen.
§6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Beginn des Segeltörns vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl 5 nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Veranstalter dem Teilnehmer den bereits gezahlten Segeltörnpreis unverzüglich zurückerstatten. Der Veranstalter erstattet keine zusätzlichen Kosten, die beim Teilnehmer entstehen.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Segeltörn abzusagen, wenn der Segeltörn wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, politische Unruhen) oder aus anderen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, wie Streik oder Ausfall des Kapitäns, nicht durchführbar ist. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Segeltörnpreis unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
§7 Änderungen des Segeltörnablaufes
Änderungen des Segeltörnablaufes, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden, sind möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter des Segeltörns nicht beeinträchtigen.
Der Veranstalter wird den Teilnehmer über wesentliche Änderungen des Segeltörnablaufs unverzüglich in Kenntnis setzen.
Im Falle erheblicher Änderungen des Segeltörnablaufs hat der Teilnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine kostenfreie Umbuchung zu verlangen. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer im Falle des Rücktritts bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
§8 Gewährleistung und Mängel
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich dem Veranstalter zu melden und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft die Mängelanzeige, stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz zu.
Der Veranstalter wird Abhilfe schaffen, sofern dies möglich ist und der Segeltörnablauf nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder vom Veranstalter abgelehnt oder wird sie nicht in angemessener Frist vorgenommen, kann der Teilnehmer eine entsprechende Minderung des Segeltörnpreises verlangen.
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurde.
§9 Haftung
Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer ist der Sitz des Veranstalters, soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Dasselbe gilt, wenn ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Vorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dessen Gerichtsstand für den Verbraucher günstiger ist.
1. Auf Angelegenheiten, die nicht in den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN geregelt sind, finden entsprechende Vorschriften des schweizerischen Zivilrechts sowie Rechtsakte zum Schutz der Konsumenten Anwendung.
2. Alle Streitigkeiten, die mit der Organisation und Durchführung des Segeltörns verbunden sind, werden erst gütlich entschieden, bei fehlender Einigung, durch das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.
Stand: 26.06.2018