Crewvertrag

Vereinbarung für die Segelbesatzung

Jeder Segler bestätigt, eine gültige Krankenversicherung für das Reiseziel und für Segelaktivitäten zu besitzen. Es wird vorausgesetzt, dass die Crewmitglieder mindestens 20 Minuten schwimmen können und keine gesundheitlichen Probleme haben, die das Segeln beeinträchtigen würden. Bei bestehenden gesundheitlichen Bedenken sollte der Hausarzt konsultiert werden. Erkrankungen müssen dem Kapitän zu Beginn der Reise mitgeteilt werden.

Jeder Segler beteiligt sich auf eigene Gefahr an der Reise. Der Veranstalter Wittmerart GmBH (SegelExpedition.ch) lehnt jegliche Haftung ab, soweit gesetzlich erlaubt. Vor Reisebeginn erfolgt eine Sicherheitseinweisung. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Bitte prüfen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung auf mögliche Ausschlüsse im Segelsport. Beschädigungen oder Verlust von privatem Eigentum werden von demjenigen getragen, der den Schaden verursacht hat.

Die Crew trägt gemeinsam die Verantwortung für den Zustand und Betrieb des Segelschiffes. Bei Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist die Haftung auf die Selbstbeteiligung begrenzt. Bei eventuellen Schäden muss eine Regulierung zwischen den Crewmitgliedern erfolgen.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Schadensverursacher persönlich.

Die Crew trägt gemeinsam die Verantwortung für das Beiboot und den Aussenmotor. Das Beiboot und der Motor sollten stets sicher und unter Aufsicht gelagert werden.

Alle Segler sind dazu verpflichtet, die Gesetze des Reiselandes zu respektieren. Jegliche Verstöße geschehen auf eigene Verantwortung.

Schweizerisches Recht ist anwendbar.

Alle Crewmitglieder sind für den respektvollen und sicheren Umgang an Bord verantwortlich. Der Kapitän kann bei Bedarf den Alkoholkonsum an Bord beschränken.

Diese Vereinbarung ist verbindlich. Eventuelle Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.